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BGH, 21.02.2008 - IX ZR 82/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit einer Vermögensminderung in Folge eines haftungsbegründenden Ereignisses zur Begründung eines ersatzfähigen Schadens entsprechend der Differenzhypothese
- Judicialis
BGB §§ 249 ff
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 675; StBerG § 59
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend Regressansprüche einer insolvenzreifen GmbH gegenüber einem Steuerberater mangels grundsätzlicher Bedeutung und mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Meiningen, 22.02.2006 - 2 O 689/05
- OLG Jena, 28.03.2007 - 8 U 278/06
- BGH, 21.02.2008 - IX ZR 82/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.12.1986 - VIII ZR 349/85
Vereinbarung einer Rücktrittsklausel bei Störungen der öffentlichen Sicherheit …
Auszug aus BGH, 21.02.2008 - IX ZR 82/07
Die Differenzhypothese umfasst zugleich das Erfordernis der Kausalität zwischen dem haftungsbegründenden Ereignis und einer dadurch eingetretenen Vermögensminderung: Nur eine Vermögensminderung, die durch das haftungsbegründende Ereignis verursacht ist, d.h. ohne sie nicht eingetreten wäre, ist als ersatzfähiger Schaden anzuerkennen (BGHZ 99, 182, 196). - BGH, 15.12.1982 - VIII ZR 315/80
Schadensersatz für den vorübergehenden Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines …
Auszug aus BGH, 21.02.2008 - IX ZR 82/07
Ob und inwieweit ein nach §§ 249 ff BGB zu ersetzender Vermögensschaden vorliegt, beurteilt sich nach einem Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die ohne jenes Ereignis eingetreten wäre (BGHZ 86, 128, 130).